Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetzugangsdienst der DB Systel (unentgeltlich)

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Artikel: Allgemeine Geschäftsbedingungen Internetzugangsdienst der DB Systel (unentgeltlich)

(Stand April 2023, Version 12)

1.     REGELUNGSGEGENSTAND

1.1.   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Bereitstellung und Inanspruchnahme des Internetzugangsdienstes der DB Systel GmbH („DB SYSTEL“), Jürgen-Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main, Registergericht Frankfurt am Main HRB 78 707; USt-IdNr.: DE252204770. Das Angebot richtet sich an Nutzer in Zügen, Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder sonstigen Bereichen, in denen Internetzugangsdienste der DB SYSTEL zur Verfügung stehen.

1.2.   Die Bereitstellung des Internetzugangsdienstes der DB SYSTEL erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, die durch weitere (besondere) Vertrags- oder Geschäftsbedingungen der DB SYSTEL ergänzt werden können (siehe auch Ziffer 4.2). Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn DB SYSTEL diesen nicht ausdrücklich widerspricht.


2.     UNENTGELTLICHE INTERNETZUGANGSDIENSTE / VERTRAGSSCHLUSS / VERTRAGSLAUFZEIT

2.1.   Die DB SYSTEL stellt Nutzern entsprechend dieser AGB einen Zugang zum Internet an den jeweiligen Hot Spot-Standorten zum kabellosen Surfen zur Verfügung. Mit Hilfe der WLAN-Technologie erfolgt eine kabellose Datenübertragung zwischen dem Hot Spot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers.

2.2.   Die Bereitstellung der genannten Leistungen erfolgt unter Beachtung und in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Gesetzen, Bestimmungen und Anforderungen, insbesondere des TKG, der DSGVO, des BDSG sowie unter Beachtung behördlicher und/oder gerichtlicher Anordnungen. Für die Nutzung der unentgeltlichen Internetzugangsdienst(e) ist keine Registrierung und kein Login mit Benutzername/Passwort erforderlich. Die Nutzung ist nur volljährigen Personen oder Minderjährigen mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten gestattet.

2.3.   Für die Nutzung der Internetzugangsdienste ist ein betriebsbereites Endgerät (z. B. Laptop, Smartphone, E-Book-Reader etc.) mit einer WLAN-fähigen Schnittstelle nach IEEE 802.11a, n, ac oder ax, IEEE 802.11g Voraussetzung. Weiterhin müssen ein geeignetes Betriebssystem, Web-Browser, die aktuelle Treiber-Software der WLAN-Hardware und ein entsprechendes IP-Netzwerkprotokoll installiert sein. Die Schaffung der Nutzungsvoraussetzungen obliegt dem Nutzer. Für die Kompatibilität etwaiger dem Nutzer von Dritten zur Verfügung gestellter Hard- und Software übernimmt die DB SYSTEL keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.

2.4.   Der Vertrag über die Nutzung unentgeltlicher Internetzugangsdienste kommt durch Aufrufen der Anmeldeseite, dem Akzeptieren der AGB („Anmeldung“) sowie der anschließenden Nutzung zustande („Vertragsschluss“). Das Vertragsverhältnis zwischen der DB SYSTEL und dem Nutzer beginnt mit dem Datum des Vertragsschlusses und endet mit der Beendigung der Nutzung der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf; das Vertragsverhältnis wird mit erneuter Nutzung jeweils neu begründet. 

2.5.   Die Bereitstellung des Dienstes richtet sich nach den jeweiligen technischen und betrieblichen Möglichkeiten (bei WLAN im Zug z. B. nach den für die Datenübermittlung vom Zug an die Landschnittstelle genutzten Mobilfunkverbindungen, die von Mobilfunk-Unternehmen bereitgestellt werden). Eine jederzeitige, ununterbrochen störungsfreie Zurverfügungstellung kann vor diesem Hintergrund nicht zugesagt werden. Der Dienst kann unter anderem durch geografische, atmosphärische oder sonstige Bedingungen oder Umstände beeinträchtigt werden. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der Nutzung ist u. a. von der Netzauslastung des Internet-Backbones, von der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server des jeweiligen Content-Anbieters und/oder von der Anzahl der Nutzer am jeweiligen Hot Spot und/oder der Mobilfunk-Konnektivität abhängig. Eine Verpflichtung zur Gewährung des Internetzugangs am jeweiligen Standort, zur Bereitstellung des Dienstes an bestimmten Standorten und/oder an weiteren Hot Spots besteht daher nicht.

2.6.   Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, gerichtliche, behördliche oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, die DB SYSTEL auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, entbinden DB SYSTEL für ihre Dauer von der Pflicht zur Leistung und den Nutzer von einer etwaigen Pflicht zur Entrichtung nutzungsunabhängiger Entgelte.


3.     VEREINFACHTER RE-LOGIN

Im Rahmen ihrer unentgeltlichen Internetzugangsdienste stellt die DB SYSTEL Nutzern einen vereinfachten RE-LOGIN-Service bereit. Der Nutzer beauftragt diesen Service mit Vertragsschluss über die Inanspruchnahme von Internetzugangsdiensten gemäß Ziffer 2.4. Der vereinfachte RE-LOGIN erfolgt anhand der MAC-Adresse des Endgeräts und steht für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen zur Verfügung. Während dieses Zeitraums kann der Nutzer den Internetzugangsdienst in Reichweite eines Hot Spots ohne erneute Anmeldung nutzen; mit jeder erneuten Nutzung kommt dabei ein neues Vertragsverhältnis entsprechend Ziffer 2.4 zustande (weitere Informationen zu den hierfür verarbeiteten Daten finden Sie in den Datenschutzhinweisen, siehe Ziffer 7.4). Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums und/oder in sonstigen Fällen der Neubegründung ist eine erneute Anmeldung gemäß Ziffer 2.4 erforderlich.


4.     SONSTIGE SERVICES / ANGEBOTE

Soweit über Internetzugangsdienste weitere Services, Dienstleistungen und/oder Angebote zur Verfügung gestellt werden sollten, können hierfür – abhängig vom jeweiligen Angebot – weitere Allgemeine bzw. Besondere Geschäftsbedingungen Anwendung finden.


5.     ALLGEMEINE PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES NUTZERS

5.1.   Der Nutzer ist bei Nutzung von Internetzugangsdiensten verpflichtet,

a.   den Dienst Dritten nicht entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile zur Verfügung zu stellen oder weiterzugeben; ebenso wenig dürfen Verbindungen für Dritte (insbesondere gegen Gegenleistung) hergestellt werden;

b.   die allgemeinen Gesetze, insbesondere Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen (UWG) etc. einschließlich darauf beruhender gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen, bei der Nutzung zu beachten und die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte, Nutzungsrechte etc., zu wahren. Insbesondere ist der Nutzer verpflichtet (i) dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm oder über seinen Zugang zum Internet eingestellten, abgerufenen oder sonst wie verfügbar gemachten oder genutzten Inhalte die Rechte Dritter nicht verletzen und nicht strafbar, sittenwidrig oder in sonstiger Weise rechtswidrig sind; dazu zählen z. B. Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB volksverhetzend sind, zu Straftaten anleiten / aufrufen oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig sind oder im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden; (ii) die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes zu beachten; (iii) keine urheberrechtlich geschützten Werke in Tauschbörsen unerlaubt anzubieten, abzurufen oder in anderer Weise zu verwerten; 

5.2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich,

a.   sicherzustellen, dass alle Einrichtungen des Nutzers, die er für den Zugang zu dem Dienst nutzt, für diesen Dienst geeignet sind sowie ausreichend gegen Bedrohungen und Datenzugriffe Dritter, wie z. B. Viren, Würmer und trojanische Pferde, durch Virenscanner, Firewall etc. („Malware-Schutz“ gemäß anerkanntem Stand der Technik) geschützt sind;

b.   für eine verschlüsselte Übertragung der von ihm oder an ihn unter Nutzung des Dienstes übermittelten Daten zu sorgen, z. B. durch Nutzung von SSL- oder TLS-Verschlüsselung (u. a. https), VPN;

c.   Einrichtungen und Endgeräte entsprechend der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers zu nutzen.


6.     BEENDIGUNG / LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT / SPERRE

6.1.   Bei unentgeltlichen Internetzugangsdiensten gilt die Beendigungsregelung in Ziffer 2.4. Bei entgeltlichen Internetzugangsdiensten und/oder sonstigen entgeltlichen Leistungen können zusätzlich besondere Regelungen für die Beendigung, Kündigung, Leistungsverweigerung oder Sperrung gelten, die sich nach den jeweils anwendbaren (besonderen) Vertrags- oder Geschäftsbedingungen für diese Leistungen richten.

6.2.   DB SYSTEL behält sich vor, Internetzugangsdienste ohne Ankündigung und/oder Einhaltung einer Wartefrist zu sperren, wenn

a.   der Nutzer Veranlassung zu einer Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat, oder

b.   der Nutzer gegen die in Ziffer 5 genannten Pflichten und Obliegenheiten verstößt, und, sofern eine Abmahnung im Einzelfall erforderlich ist, er das vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich einstellt bzw. rückgängig macht (dies gilt z. B. bei Verdacht auf unverhältnismäßige Up- oder Downloads und/oder rechtswidrige Nutzung), oder

c.   eine Gefährdung anderer Nutzer des Internetzugangsdienstes und/oder der Einrichtungen der DB SYSTEL, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, oder

d.   der Nutzer die Dienste missbräuchlich zum Eingriff in Sicherheitseinrichtungen der DB SYSTEL oder von Dritten nutzt, oder

e.   das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Nutzer bei einer späteren Durchführung der Sperrung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperrung nicht unverhältnismäßig ist. Sperrungen erfolgen unter Verwendung der jeweiligen MAC-Adresse und/oder der Registrierungsdaten des Nutzers im Rahmen berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

6.3.   Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zu bestimmten Internetangeboten und/oder Internetwebseiten aufgrund von gerichtlichen und/oder behördlichen Anordnungen im Einzelfall (vgl. z. B. § 7 Abs. 3 TMG) eingeschränkt sein kann bzw. diese Angebote aufgrund von gerichtlichen und/oder behördlichen Anordnungen nicht zur Verfügung stehen können (z. B. im Fall unzulässiger „Geldglücksspielwebseiten“ in der Schweiz). Sowohl die Umgehung als auch der Versuch einer Umgehung von gerichtlichen oder behördlichen Beschränkungen stellen ein Verstoß gegen diese AGB dar.


7.     DATENSICHERHEIT UND DATENSCHUTZ

7.1.   Die drahtlose Datenübertragung zwischen dem Hot Spot und dem WLAN-fähigen Endgerät des Nutzers erfolgt ohne eine Sicherheitsverschlüsselung (z. B. WPA2). Der Nutzer erkennt an, dass die DB SYSTEL aufgrund der Art des Dienstes nicht gewährleisten kann, dass der Dienst gegen rechtswidrige Zugriffe oder Nutzung geschützt ist und dass es die DB SYSTEL daher nicht ausschließen kann, dass sich Dritte Zugriff auf die zwischen dem Nutzer und dem Hot Spot übertragenen Daten verschaffen. Für sensible Daten ist die Verwendung einer entsprechenden Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) zu empfehlen; dies gilt insbesondere für Übertragungen von Daten, die gesetzlichen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten unterliegen (z. B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

7.2.   Die DB SYSTEL übernimmt keine Haftung dafür, dass Informationen und Daten, die durch den Nutzer über den Dienst und/oder das Internet übermittelt werden, bei der Übermittlung von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden, von dem vorgeblichen Absender stammen oder den vorgesehenen Empfänger erreichen.

7.3.   Dem Nutzer ist bewusst, dass die DB SYSTEL im Rahmen der von ihr angebotenen Leistungen keine Gewährleistung für eine Absicherung gegen rechtswidrige Zugriffe auf die Endgeräte und die dort gespeicherten Daten des Nutzers übernehmen kann. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, die von ihm eingesetzten Endgeräte und Daten vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen (siehe Ziffer 5.2).

7.4.   Die DB SYSTEL erbringt ihre Leistungen in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden datenschutz- und/oder telekommunikationsrechtlichen Bestimmungen. Weitere Hinweise und Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Webseite der DB SYSTEL unter https://www.dbsystel.de/InternetService/Datenschutzhinweis


8.     EIGENVERANTWORTLICHKEIT DES NUTZERS, FREISTELLUNG

8.1.   Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle Inhalte, die er über Internetzugangsdienst(e) überträgt oder auf sonstige Weise verbreitet (z. B. auch per E-Mail, Messenger, Social Media und/oder Chat-Dienste). Dies gilt auch für Inhalte, die durch Dritte übertragen oder verbreitet werden, deren Zugang der Nutzer zu vertreten hat. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die DB SYSTEL.

8.2.   Der Nutzer stellt die DB SYSTEL von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten des Nutzers aus dem Abschnitt „Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers“, einer rechtswidrigen Verwendung von Internetzugangsdiensten und den hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen oder durch entsprechende Handlungen Dritter, deren Zugang der Nutzer zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Ansprüche, die sich aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Internetzugangsdienste verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der DB SYSTEL.


9.     HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1.   Die DB SYSTEL haftet für Schäden, die von DB SYSTEL, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

9.2.   Im Falle einer einfach oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“) ist die Haftung von DB SYSTEL der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut hat oder vertrauen durfte. Die Haftung für die einfach oder leicht fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen.

9.3.   Bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit ist die Haftung von DB SYSTEL für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden der Nutzer darüber hinaus gemäß § 70 TKG begrenzt. Die gesetzlich vorgesehene Begrenzung beträgt derzeit EUR 12.500,00 je Nutzer; gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten desselben schadensverursachenden Ereignisses ist die Haftung auf EUR 30 Millionen beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze in Höhe von EUR 30 Millionen, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt der Höhe nach, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 4 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.

9.4.   Für den Verlust von Daten haftet die DB SYSTEL bei einfacher oder leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 9.1 und Ziffer 9.3 nur auf den üblichen Wiederherstellungsaufwand, soweit der Nutzer seine Daten im Hinblick auf die jeweilige Anwendung in angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat.

9.5.   Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die unbeschränkte Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

9.6.   Der Nutzer ist verpflichtet, ihm zumutbare Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu ergreifen.


10.  ÄNDERUNGSVORBEHALT UNENTGELTLICHE LEISTUNGEN

Sofern die Nutzung eines Internetzugangsdienstes unentgeltlich ermöglicht wird, behält sich die DB SYSTEL vor, die Leistung zu jeder Zeit einzustellen, einzuschränken oder zu ändern; eine Begründung hierfür ist nicht erforderlich.


11.  STREITBEILEGUNG

11.1.   Zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen der DB SYSTEL und dem Nutzer darüber, ob DB SYSTEL die im TKG vorgesehenen Verpflichtungen ihm gegenüber erfüllt hat, kann der Nutzer bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Schlichtungsstelle Telekommunikation (Referat 230), Postfach 80 01 53105 Bonn, einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach § 68 TKG stellen. Die Teilnahme ist für die DB SYSTEL freiwillig; DB SYSTEL wird daher im Einzelfall prüfen, ob sie an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt. Weitere Einzelheiten finden sich auf der Homepage der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de unter „Verbraucherportal“.

11.2.   Die EU-Kommission stellt zudem gemäß Artikel 14 Abs. 1 der EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen resultieren, bereit. Diese Plattform ist im Internet unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.


12.  VERKEHRSMANAGEMENT

12.1.   Die DB SYSTEL führt kontinuierlich Messungen durch, um die optimale Kapazitätsauslastung der Netzverbindung sicherzustellen und Überlastungen zu verhindern. Hierfür setzt die DB SYSTEL geeignete Mess- und Steuerungselemente ein (sog. „Verkehrsmanagement“). Das Ziel des Verkehrsmanagements der DB SYSTEL ist es, zu einer effizienten Nutzung der Netzressourcen und zur Optimierung der Gesamtübermittlungsqualität entsprechend den objektiv unterschiedlichen Anforderungen an die technische Qualität beizutragen. Dies erfolgt auf Basis angemessener Maßnahmen und/oder Anpassungen, die einen gleichwertigen Nutzungszugang der Nutzer sicherstellen sollen.

12.2.   Anwendbare gesetzliche und regulatorische Anforderungen an die Netzneutralität werden beachtet. Dies betrifft namentlich die Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/2120 (Netzneutralitäts-Verordnung), insbesondere des Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 2 VO (EU) 2015/2120. Verkehrsmanagementmaßnahmen müssen transparent, nichtdiskriminierend und verhältnismäßig sein und dürfen nicht auf kommerziellen Erwägungen, sondern auf objektiv unterschiedlichen technischen Anforderungen an die Dienstqualität bestimmter Datenverkehrskategorien beruhen. Mit den Maßnahmen darf nicht der konkrete Inhalt überwacht werden, und sie dürfen nicht länger als erforderlich aufrechterhalten werden. Nach Artikel 3 Abs. 3 Unterabs. 3 der VO (EU) 2015/2120 können in folgenden Fällen weitere Verkehrsmanagementmaßnahmen vorgenommen werden, soweit und solange diese erforderlich sind, insbesondere um

a.   die Integrität und Sicherheit des Netzes sicherzustellen,

b.   eine drohende, außergewöhnliche oder vorübergehende Netzüberlastung zu verhindern / abzumildern.

12.3.   In Abhängigkeit von der Netzbelastung kann im Einzelfall im Rahmen von angemessenen Verkehrsmanagementmaßnahmen eine Priorisierung von Datenverkehren vorgenommen werden. Diese Priorisierung erfolgt anhand unterschiedlicher objektiver technischer Parameter (sog. Quality of Service (QoS)-Anforderungen) in Bezug auf Dienstekategorien (z.B. Echtzeitdienste (Voice over IP)). Die Eingruppierung von Datenverkehr in eine bestimmte Dienstekategorie erfolgt, soweit sich der Datenverkehr durch ähnliche QoS-Anforderungen beschreiben lässt. Zu diesen anwendbaren QoS-Anforderungen gehören unter anderem Latenz, Jitter, Paketverluste und Datendurchsatz. Durch derartige Verkehrsmanagementmaßnahmen kann sich die Leistung (wie z.B. die Up- und Download-Geschwindigkeit oder die Latenz) der Datenverkehre nach Dienstekategorie ändern.

12.4.   Die DB SYSTEL weist darauf hin, dass angewandte Verkehrsmanagementmaßnahmen sich nicht auf die Privatsphäre der Nutzer auswirken, insbesondere wird mit Verkehrsmanagementmaßnahmen nicht der konkrete Inhalt überwacht, und der Schutz personenbezogener Daten beeinträchtigt.


13.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1.   Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine neue Bestimmung ersetzt, die dem Regelungsgehalt der alten Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt, wenn diese AGB regelungsbedürftige Lücken aufweisen sollten.

13.2.   Der Nutzer kann Rechte und Pflichten aus einem Vertrag oder einem Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DB SYSTEL auf Dritte übertragen.

13.3.   Für die vertraglichen Beziehungen zwischen der DB SYSTEL und dem Nutzer gilt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, deutsches Recht. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Frankfurt am Main. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.4.  Die jeweils aktuelle Datenübertragungsrate kann über das von der Bundesnetzagentur unter https://breitbandmessung.de/ bereitgestellte Tool getestet werden