Artikel: Sorgfaltspflichten / LkSG
Grundsatzerklärung der DB Systel GmbH zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte
Nachhaltigkeit ist ein zentraler Grundsatz des unternehmerischen Handelns der Deutschen Bahn und in ihrer Konzernstrategie Starke Schiene fest verankert. Dabei verfolgt die Deutsche Bahn einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die ökologische, die soziale als auch die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit umfasst.
Weiterlesen
Unternehmerische Verantwortung reicht weit über wirtschaftliche Kennzahlen hinaus. Als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) hat sich die Deutsche Bahn zur Einhaltung der Prinzipien des UNGC verpflichtet und bekennt sich klar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Dieses Bekenntnis bedeutet, Haltung zu zeigen und sich für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. Dies steht auch im Einklang mit der ökologischen Transformation der Deutschen Bahn und dem klaren Bekenntnis des Konzernvorstandes und der Mitarbeitenden des DB-Konzerns, einschließlich der DB Systel GmbH, zur sozialen Verantwortung.
Als zentraler IT-Dienstleister und Digitalisierungspartner der Deutschen Bahn AG sind wir uns zudem unserer großen Verantwortung innerhalb der Lieferketten bewusst. Daher ist es unser Anliegen, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang unserer Lieferkette zu fördern – in Deutschland, aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Von Zulieferern und sonstigen Geschäftspartner:innen wird daher ein respektvoller Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage einer zuverlässigen und nachhaltigen Zusammenarbeit erwartet. Wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln sind dabei kein Widerspruch, sondern bedingen einander – ein Anspruch, der auch in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartner:innen für die DB Systel GmbH eine große Rolle spielt.
Mit aktuell ca. 7.000 Mitarbeitenden (Stand: 30.09.2025) und mehrere 100.000 betreuten IT-Endgeräten nehmen wir einen zentralen Platz innerhalb des Unternehmens und als Teil der Deutschen Bahn in der Mitte der Gesellschaft ein. Klar ist: Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung kann nur auf der Achtung von Mensch und Umwelt beruhen.
- Einleitung
- Bekenntnis zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung
- Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
- Risikoanalyse
- Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Beschwerdeverfahren
- Dokumentation
- Verantwortlichkeiten
- Prioritäre Risiken
- Eigener Geschäftsbereich
- Zuliefererbereich
- Erwartungen an Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sorgfaltsprozesse
1. Einleitung
Als zentraler IT- und Digitalisierungspartner der Deutschen Bahn sind wir als DB Systel GmbH in allen internen IT-Prozessen und Projekten weltweit aktiv und beschäftigen rund 7.000 Mitarbeitenden (Stand: 30.09.2025). Der Fokus unserer Geschäftstätigkeit liegt auf der Erstellung digitaler Lösungen sowie der Beratung in allen IT-relevanten Bereichen vom Cloud Computing über IT-Infrastruktur bis hin zum Einsatz Künstlicher Intelligenz sowie der Unterstützung von Open Source-Projekten. Damit unterstützen wir in großem Maße die stärkere Verlagerung von Verkehr auf die klimafreundliche Schiene. Hierfür setzen wir auf effiziente zentrale Plattformen und wiederverwendbare, skalierbaren Services sowie die Zusammenarbeit in deutschen, europäischen und internationalen Netzwerken. Die DB Systel GmbH ist sich ihrer großen sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Ziel ist es, entlang der Lieferkette eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten.
Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)[1] hat der deutsche Gesetzgeber hierfür die Rahmenbedingungen geschaffen. Im Bewusstsein der entscheidenden Rolle von Unternehmen bei der Förderung von Menschenrechten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe auch gesetzlich verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management ihrer Lieferketten zu etablieren. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferketten zu verbessern, die soziale und unternehmerische Verantwortung zu stärken und Durchsetzungspotenziale in Lieferketten zu schaffen.
Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)[2] wurde nun ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen, der die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten harmonisiert und künftig europaweit verbindlich festlegt. Große europäische und ausländische Unternehmen werden dadurch verpflichtet, sich in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards einzusetzen.
In dieser Grundsatzerklärung werden die Selbstverpflichtung und das Engagement der Deutschen Bahn zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck gebracht. Dies umfasst:
- das Bekenntnis zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung.
- eine Beschreibung der Verfahren, mit denen die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umgesetzt werden.[3]
- eine Darstellung der im Rahmen der Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen, die auf Grundlage der Risikoanalyse als prioritär identifiziert wurden.
- die Erwartungen, die an das eigene Handeln sowie an die Zulieferer und sonstigen Geschäftspartner:innen gerichtet werden, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.
Neben der DB Systel GmbH sind weitere Gesellschaften des DB-Konzerns aufgrund ihrer Größe selbst nach dem LkSG verpflichtet, darunter auch die Muttergesellschaft des DB-Konzerns, die Deutsche Bahn AG. Während die Grundsatzerklärung der Deutschen Bahn AG die konzernweite Menschenrechtsstrategie vorgibt und ein übergreifendes Risikoprofil des gesamten DB-Konzerns zeichnet, unterscheidet sich die vorliegende Grundsatzerklärung der DB Systel GmbH insbesondere dahingehend, dass sie die konkrete Risikolage der Tochter darstellt.
2. Bekenntnis zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Das unternehmerische Handeln der DB Systel GmbH ist dem Gebot der Nachhaltigkeit verpflichtet. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells und der Konzernstrategie der DB. Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wertschöpfung im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette zu verwirklichen, verpflichtet sich die DB Systel GmbH im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zur Einhaltung und Förderung international anerkannter Menschenrechte, zur Achtung von Arbeitsstandards sowie zum Schutz der Umwelt. Darüber hinaus wird angestrebt, durch das eigene Handeln einen positiven Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschen- und Umweltrechte zu leisten.
Bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit befolgt die DB Systel GmbH das geltende Recht. So wird auch die Einhaltung des LkSG sichergestellt. Die unternehmerischen Aktivitäten beruhen insbesondere auf den folgenden international anerkannten Menschen- und Umweltrechtsstandards:
- der Internationalen Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) sowie dem Zivilpakt (ICCPR) und dem Sozialpakt (ICESCR),
- den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP),
- den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit,
- den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC),
- den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Nachhaltigkeit ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die finanzielle Entwicklung und Refinanzierung der Deutschen Bahn. Sie ist auch ein zentrales Versprechen der DB an ihre Kund:innen, an die Gesellschaft und an den Staat. Daher hat die Deutsche Bahn die ökologische Transformation zentral in der Konzernstrategie Starke Schiene verankert und treibt sie fokussiert und geschäftsfeldübergreifend in fünf umweltbezogenen Handlungsfeldern voran: Klimaresilienz, Klimaschutz, Ressourcenschutz, Umweltschutz und Lärmschutz. Gleichzeitig haben die Entscheidungen und das Handeln der DB Auswirkungen auf das Leben und den Arbeitsalltag vieler Menschen. Dieser sozialen Verantwortung ist sich der Konzern stets bewusst. Das soziale Engagement der Deutschen Bahn ist dabei von vier Haltungen geprägt, die dem Unternehmen und seinen Stakeholdern Orientierung bieten. Sie entsprechen den Grundüberzeugungen und dem sozialen Wertekompass der DB: Förderung eines guten Miteinanders, Wahrnehmung gesellschaftlichen Engagements, Stärkung von Vielfalt sowie Verantwortung für die eigene Geschichte.
3. Maßnahmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten
Die Geschäftstätigkeiten der DB Systel GmbH sind an den Anforderungen des LkSG ausgerichtet. Hierfür wurde ein angemessenes und wirksames Risikomanagement eingerichtet, um gezielte Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten umzusetzen. Der Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken wird als ein Prozess verstanden, der immer tiefer in den betrieblichen Strukturen verankert und kontinuierlich verbessert wird.
3.1 Risikoanalyse
Das Herzstück des Risikomanagements der DB Systel GmbH ist eine systematische und zielgerichtete Risikoanalyse, mit der die potenziellen und tatsächlichen Risiken des unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt ermittelt und bewertet werden. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse werden sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für die unmittelbaren Zulieferer insbesondere die folgenden Risikofelder betrachtet:
- Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit
- Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivhandlungen
- Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen
- Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
- Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn durch diese aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle Menschenrechte beeinträchtigt werden
- Verbotene/r Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)
- Verbotene Produktion und Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen
- Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens.
Die jährliche Risikoanalyse ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einer abstrakten Risikoanalyse im Hinblick auf die vorgenannten Risikofelder. Zur kontinuierlichen Identifikation länder- und branchenspezifischer Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern werden die Risikodaten eines externen, spezialisierten Anbieters herangezogen. Die Bewertung der Länder- und Branchenrisiken erfolgt anhand einer Vielzahl an Indikatoren, die sich an der Risikodatenbank des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle orientieren, sowie auf Grundlage öffentlich zugänglicher Berichte und Medienquellen.
Besonders dann, wenn die abstrakte Risikoanalyse erhöhte Risiken aufzeigt, werden der eigene Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zulieferer einer eingehenderen Untersuchung unterzogen. Ziel dieser sogenannten konkreten Risikoanalyse ist es, die tatsächlichen Risikodispositionen für Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten zu identifizieren. Um zu bestimmen, welche im eigenen Geschäftsbereich oder Zulieferer vertieft betrachtet werden, wird ein risikobasierter Ansatz angewendet.
Zur Ermittlung tatsächlich bestehender Risiken sowie bereits vorhandener risikomindernder Maßnahmen werden risikobasiert Fragebögen eingesetzt und Nachhaltigkeitsbewertungen von Gesellschaften und Zulieferern entsprechend der festgestellten Risikolage berücksichtigt. Nach Abschluss der konkreten Risikoanalyse werden die Risiken anhand der Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere, Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag priorisiert, um festzustellen, bei welchen Zulieferern oder im eigenen Geschäftsbereich Bedarf für einzelne Verbesserungsmaßnahmen besteht.
Darüber hinaus werden prioritäre Risikolagen identifiziert, um strukturelle und wiederkehrende Probleme zu erkennen und systematisch zu adressieren. Hierfür werden die Ergebnisse der regelmäßigen Risikoanalyse mit weiteren Erkenntnissen aus Audits, anlassbezogenen Risikoanalysen, Warengruppenanalysen und dem Beschwerdeverfahren sowie sonstigen Erfahrungswerten zusammengeführt und bewertet. Auf dieser Grundlage werden konkrete Risikoszenarien erarbeitet, die durch strukturelle Präventionsmaßnahmen adressiert werden.
Liegen zum Beispiel aufgrund besonderer Ereignisse oder aktueller Berichte tatsächliche Anhaltspunkte für mögliche Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten im eigenen Geschäftsbereich oder in der Lieferkette vor, werden zusätzlich anlassbezogene Risikoanalysen durchgeführt. Eine anlassbezogene Risikoanalyse erfolgt ebenso, wenn – etwa durch die Einführung neuer Produkte oder den Eintritt in neue Märkte – mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage zu rechnen ist.
Die aus den regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen gewonnenen Erkenntnisse werden genutzt, um strategische Entscheidungen wie Markteintritte und -austritte, die Beteiligung an bestimmten Vorhaben oder die Verankerung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu unterstützen.
3.2. Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Werden in der Risikoanalyse oder im Beschwerdeverfahren relevante Risiken für bestimmte Zulieferer oder im eigenen Geschäftsbereich festgestellt, werden unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen ergriffen. Hierbei wird ebenfalls ein risikobasierter Ansatz verfolgt, der den Fokus zunächst auf die Bereiche legt, in denen die höchsten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifiziert wurden. Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, einer etwaigen Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht vorzubeugen, indem die Risiken minimiert werden, die durch die Geschäftstätigkeiten der DB Systel GmbH verursacht werden oder zu denen die eigene Geschäftstätigkeit beiträgt.
Wird eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht festgestellt oder steht sie unmittelbar bevor, werden unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergriffen. Diese dienen dazu, Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren. Dabei werden die ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen stetig weiterentwickelt und neue Ansätze etabliert.[4]
Hervorzuheben sind insbesondere die durch uns bzw. die Konzernleitung ergriffenen und geplanten Präventions- und Abhilfemaßnahmen:
- Festlegung klarer Verantwortlichkeiten, insbesondere Benennung eines LkSG-Beauftragten zur Überwachung des Risikomanagements
- Durchsetzen der Verhaltenskodizes (CoC intern und CoC für Geschäftspartner:innen) insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des LkSG
- Sensibilisierung der einkaufenden Einheiten für die risikobasierte Berücksichtigung menschen- und umweltrechtlicher Anforderungen in Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken in Warengruppen mit erhöhtem Risiko
- Berücksichtigung menschen- und umweltrechtlicher Anforderungen bei der Auswahl neuer Zulieferer (z. B. durch anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen) sowie die vertragliche Zusicherung menschen- und umweltrechtlicher Anforderungen
- Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen in Form von sensibilisierenden Gesprächen mit Geschäftspartner:innen und Geschäftseinheiten
- Risikobasierte Erarbeitung von konkreten Maßnahmenplänen mit Lieferanten und Geschäftseinheiten bei Feststellung von Risiken bzw. Verletzungen
- Weiterentwicklung eines umfassenden Maßnahmenkataloges für Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Unterstützung der Auswahl und Durchführung typischer Maßnahmen je Risikofeld
- Anpassung von Vertragsklauseln bei Bedarf
- Durchführung von sozialen Audits bei risikobasiert ausgewählten Geschäftspartner:innen
- Risikobasierte Weiterbildung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen durch regelmäßige Informationen zu LkSG-relevanten Themen sowie kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung von Informationskonzepten
- Austausch und Engagement in Brancheninitiativen (z. B. econsense, Railsponsible)
- Konzipieren und Durchführen von Wirksamkeitsprüfungen der Präventions- und Abhilfemaßnahmen.
Die DB Systel GmbH arbeitet kontinuierlich daran, die potenziell von den Geschäftstätigkeiten Betroffenen mit ihren vielfältigen Interessen angemessen in die Entwicklung und Umsetzung von Sorgfaltsmaßnahmen einzubeziehen, um deren Wirksamkeit sicherzustellen.
Bei der konkreten Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen wird Wert auf einen kooperativen Umgang mit den Geschäftspartner:innen gelegt. Insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen behält die DB Systel GmbH sich aber das Recht vor, angemessene Sanktionen gegen die:den jeweilige:n Geschäftspartner:in zu verhängen oder – als letztes Mittel – einen Vertrag oder eine gesamte Geschäftsbeziehung zu beenden.
3.3 Beschwerdeverfahren
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Sorgfaltspflichten ist die Bereithaltung eines angemessenen und wirksamen Beschwerdeverfahrens. Hierüber können Meldungen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie in der Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich entstanden sind.
Neben der postalischen Kontaktmöglichkeit (Deutsche Bahn AG, Nachhaltigkeit und Umwelt, LkSG-Beschwerdeverfahren, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin) steht ein elektronisches Hinweissystemals Beschwerdekanal zur Verfügung, welches entsprechend den Anforderungen des LkSG erweitert wurde. Das System kann in zwölf Sprachen genutzt werden. Dabei ist der Schutz der hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund von abgegebenen Meldungen ein wichtiger Bestandteil des Beschwerdeverfahrens. Alle Meldungen werden vertraulich und – auf Wunsch – anonym behandelt.
Eingehende Meldungen werden im DB-Konzern geprüft, um festzustellen, ob der gemeldete Sachverhalt auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder eine entsprechende Pflichtverletzung hindeutet. Ist dies der Fall, wird die Meldung an die hierfür zuständige Stelle übergeben. Sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Risiken bzw. Verstößen ergriffen. Alle Meldungen werden von ausgewählten und speziell geschulten Mitarbeitenden bearbeitet, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Durch die Implementierung des Beschwerdeverfahrens besteht die Möglichkeit, bislang unbekannte Risiken oder Pflichtverletzungen zu identifizieren. Damit trägt das Beschwerdeverfahren neben der Risikoanalyse entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung und Fortentwicklung des Risikomanagements bei.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal im Jahr sowie anlassbezogen geprüft. Hierfür wird eine systematische Analyse des Beschwerdeverfahrens durchgeführt, bei der Stichproben verschiedener, anonymisierter Fälle intensiv beleuchtet und im Hinblick auf die Wirksamkeit bewertet werden.
Die Verfahrensordnung des Beschwerdeverfahrens ist hier öffentlich zugänglich und auch in einfacher Sprache abrufbar.
3.4 Dokumentation
Die Verfahren zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden fortlaufend dokumentiert. Die Dokumentation wird ab ihrer Erstellung für mindestens sieben Jahre aufbewahrt.
3.5 Verantwortlichkeiten
Die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten hat für die Unternehmensführung herausragende Bedeutung. Daher liegt die Verantwortlichkeit zur effektiven Umsetzung des LkSG in der DB Systel GmbH auf oberster Führungsebene in der Verantwortung der Geschäftsführung des Unternehmens. Diese hat seinerseits klare Verantwortlichkeiten festgelegt, um die effektive Umsetzung und Überwachung des Risikomanagements sicherzustellen.
Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der DB Systel GmbH benennt die Geschäftsführung einen LkSG-Beauftragten. Der LkSG-Beauftragte ist in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems eingebunden und führt risikobasierte Kontrollmaßnahmen durch, um die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten zu überprüfen.
Die Geschäftsführung informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen über die Arbeit des LkSG-Beauftragten. Dazu gibt der LkSG-Beauftragte insbesondere Auskunft über die wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse, über ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Meldungen aus dem Beschwerdeverfahren. Außerdem berichtet er darüber, ob die im Betriebsablauf verankerten Verfahren und die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten ergriffenen Maßnahmen angemessen und wirksam sind. So wird gewährleistet, dass die Geschäftsführung stets über alle relevanten Informationen verfügt, um seiner Verantwortung gerecht zu werden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird im DB-Konzern konzernübergreifend durch die Konzernleitungsfunktion Nachhaltigkeit und Umwelt koordiniert und verantwortet sowie in Zusammenarbeit mit den Konzernleitungsfunktionen Compliance, Personalstrategie, Recht und Zentrale Beschaffung gesteuert.
Innerhalb der DB Systel GmbH wird die operative Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch einen LkSG-Koordinator sichergestellt und gesteuert, der durch die Geschäftsführung der DB Systel GmbH bestimmt wird. Die relevanten Fachbereiche, insbesondere der Einkauf, sind für die praktische Umsetzung der Sorgfaltsprozesse verantwortlich und werden dabei von weiteren Fachbereichen unterstützt. Alle diese Fachbereiche tragen in ihrer täglichen Arbeit zur effektiven Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei.
Um das LkSG im DB-Konzern einheitlich umzusetzen, nimmt die Konzernleitung des DB-Konzerns eine Governance-Funktion gegenüber allen verpflichteten DB-Tochtergesellschaften wahr. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und Fortentwicklung der Menschenrechtsstrategie der Deutschen Bahn AG, die Bereitstellung von Methoden und Vorlagen zur dezentralen Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die verpflichteten DB-Tochtergesellschaften sowie die fachliche Steuerung der LkSG-Koordinator:innen in den DB-Tochtergesellschaften.
4. Prioritäre Risken
Die DB Systel GmbH ist sich bewusst, dass ihre Geschäftsaktivitäten im eigenen Geschäftsbereich und entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt haben können.
Die im Jahr 2025 in der DB Systel GmbH durchgeführte und durch einen externen Anbieter gestützte abstrakte Risikoanalyse hat zunächst abstrakte Risiken in allen durch das LkSG erfassten Risikofeldern aufgezeigt. Durch die im Anschluss durchgeführte konkrete Risikoanalyse wurde festgestellt, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken im eigenen Geschäftsbereich überwiegend niedrig ist. Dies beruht unter anderem darauf, dass bereits zahlreiche angemessene und wirksame Präventionsmaßnahmen bestehen. Das Risiko für Zulieferer ist auch im Jahr 2025 in Summe höher als im eigenen Geschäftsbereich. Durch eine weiterentwickelte Methodik können Risikolagen präziser erfasst werden. Die Verknüpfung der Ergebnisse der Risikoanalyse mit zusätzlichen Erkenntnissen aus Audits, anlassbezogenen Risikoanalysen, Warengruppenanalysen, dem Beschwerdeverfahren sowie weiteren Erfahrungswerten ermöglicht ein geschärftes Bild der tatsächlichen Risiken und eine gezieltere Eingrenzung der prioritären Risiken.
Um die Risiken insgesamt (noch) weiter zu reduzieren und präventiv zu handeln, werden Maßnahmen in Bezug auf alle LkSG-Risikofelder umgesetzt. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den nachfolgend aufgeführten prioritären Risiken.
4.1 Eigener Geschäftsbereich
Im eigenen Geschäftsbereich wird das folgende Risiko priorisiert:
- das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs (§2 Absatz 2 Nr. 9 LkSG)
Mit der Entscheidung, diesem Risiko Priorität einzuräumen, nehmen wir unsere Verantwortung für unsere Umwelt wahr. Auch zeigt der CSR Risk Check für die durch unsere Geschäftstätigkeit in den Konzern eingebrachten elektronischen Geräte wie Computer, Notebooks oder Smartphones in Bezug auf seltene Erden ein relevantes Risiko für Deutschland, dem Hauptfeld unserer Geschäftstätigkeit. Trotz bereits bestehender Präventionsmaßnahmen, wie dem internen Verhaltenskodex (Konzerngrundsätze Ethik) und der Nachhaltigkeitsstrategie der DB Systel GmbH wird auch weiterhin ein besonderer Fokus auf diesen Themenbereich gelegt. Maßnahmen, wie ein nachhaltiges Gerätemanagement, Hardware-Weiterverwertung oder Etablierung einer nachhaltigen Beschaffung unterstützen die Risikominimierung und Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie.
4.2 Zuliefererbereich
In der Lieferkette wird das folgende Risiko priorisiert:
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Absatz 2 Nr. 5 LkSG)
Die Priorisierung dieses Risikofeldes basiert auf den Ergebnissen der regelmäßigen Risikoanalyse sowie weiteren Erkenntnissen aus Audits, anlassbezogenen Risikoanalysen, Warengruppenanalysen und dem Beschwerdeverfahren. Wenngleich wir aufgrund der Erkenntnisse aus dem Beschwerdeverfahren und unserer sorgfältigen Auswahl unserer unmittelbaren Lieferanten keine entsprechenden Anzeichen für das Risikogebiet sehen, nehmen wir dieses aufgrund der besonderen Sensibilität im Ergebnis aus warengruppenspezifischen Bewertungendennoch in den Fokus. Für das priorisierte Risikofeld Arbeitsschutz enthält der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner bereits entsprechende Vorgaben, die durch risikobasierte Abfragen (z. B. über EcoVadis Ratings) sowie durch Audits bei Zulieferern überprüft werden.. Aufgrund der diesjährigen Priorisierung wird im kommenden Jahr ein besonderer Fokus auf die Themen Arbeitszeiten und Sicherungsunterweisungen gelegt.
Veränderte prioritäre Risiken aufgrund künftiger oder anlassbezogener Risikoanalysen werden in der nächsten Aktualisierung der Grundsatzerklärung veröffentlicht.
5. Erwartungen an Mitarbeitende und Geschäftspartner: innen
Bei der Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bestehen bei der DB Systel GmbH hohe Erwartungen an das eigene Handeln und an die Geschäftspartner:innen. In Kenntnis der in Abschnitt IV. identifizierten prioritären Risiken und in Bekräftigung des in Abschnitt II. dargelegten Bekenntnisses zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung gelten folgende Erwartungen:
Die DB Systel GmbH hat den Anspruch, ihre Geschäftstätigkeit ethisch und rechtlich einwandfrei auszuüben und an den in dieser Grundsatzerklärung aufgeführten Prinzipien auszurichten. Dieser Anspruch ist untrennbar verbunden mit der Art und Weise, wie in der DB Systel GmbH gearbeitet wird. In der Geschäftstätigkeit werden das geltende Recht befolgt und international anerkannte Menschen- und Umweltrechtsstandards respektiert.
Das Engagement für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt zeigt sich bereits im internen Verhaltenskodex (Konzerngrundsätze Ethik), in dem die Standards und Erwartungen an das tägliche Verhalten verbindlich festgeschrieben sind. Alle Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeitenden sind den im internen Verhaltenskodex niedergelegten Prinzipien verpflichtet. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.
Bei der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen nach dem LkSG wird von den Mitarbeitenden erwartet, dass sie mit ihren täglichen Entscheidungen dazu beitragen, die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bestmöglich zu erfüllen.
Die DB Systel GmbH ist sich bewusst, dass ihre Verantwortung über das eigene Handeln hinausgeht. Daher werden nicht nur an das eigene Unternehmen hohe Anforderungen gestellt, sondern soziale und ökologische Standards gleichermaßen von den Geschäftspartner:innen eingefordert. Von diesen wird erwartet, dass sie ihre Geschäftstätigkeit ebenfalls integer ausüben, angemessene Prozesse zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte implementieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Erwartungen der DB Systel GmbH entlang ihrer Lieferkette zu adressieren.
Die konkreten Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Geschäftspartner:innen sind im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt. Zulieferer und weitere Geschäftspartner:innen verpflichten sich, diesen Verhaltenskodex oder gleichwertige Anforderungen einzuhalten.
Um sicherzustellen, dass Zulieferer und Geschäftspartner:innen die gleichen hohen Standards einhalten und diese Standards entlang ihrer Lieferkette kommunizieren, wird eine enge Zusammenarbeit mit ihnen gepflegt. Dabei werden Transparenz und Austausch von Informationen gefördert, um sicherzustellen, dass die Erwartungen verstanden und erfüllt werden. Von Zulieferern und Geschäftspartner:innen wird erwartet, dass sie ehrlich, verantwortungsbewusst, transparent und fair handeln. Teil dieser Erwartungen ist, dass Zulieferer und Geschäftspartner:innen auf Aufforderung Informationen darüber bereitstellen, wie diese Grundsätze eingehalten werden. Sollte das eigene Handeln der DB Systel GmbH zu einer Situation führen, die es den Zulieferern erschwert, diese Grundsätze einzuhalten, werden die Geschäftspartner:innen ermutigt, die DB Systel GmbH proaktiv zu informieren. Es wird angestrebt, gemeinsam geeignete Lösungen zu finden.
6. Kontinuierliche Weiterentwicklung der Sorgfaltsprozesse
Die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist ein fortlaufender Prozess. Die vorliegende Grundsatzerklärung wird daher jährlich sowie anlassbezogen geprüft und unverzüglich aktualisiert, sofern beispielsweise veränderte oder erweiterte Risiken festgestellt werden.
Weitere Informationen finden sich unter https://deutschebahn.com/menschenrechte
Stand: Dezember 2025
[1] Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).[2] Richtlinie 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859.[3] Beschreibung der Verfahren, mit denen wir unseren Pflichten nach § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 3 bis 5, sowie den §§ 7 bis 10 LkSG nachkommen.[4] Ein Überblick über bereits im DB-Konzern bestehende Maßnahmen findet sich im Integrierten Bericht.
LkSG-Bericht der DB Systel GmbH 2024
Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten nach dem LkSG berichten wir gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Der Berichte über das Geschäftsjahr 2024 kann über den folgenden Link heruntergeladen werden: LkSG-Bericht der DB Systel GmbH 2024
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Als DB Systel GmbH übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.
Weitere Informationen sind unter folgendem Link auf der Website der Deutschen Bahn zu entnehmen.